Der Energiepass, oder Energieausweis, für Wohnbau
Wen betrifft der Energiepass für Wohnbau ?
Ein Wohngebäude (indem mindestens 90% der Energiebezugsfläche für Wohnungen zur Verfügung steht) wird nach Energieeffizienzklasse aufgeführt.
Für ein Wohnbau visualisiert der Energiepass auf der 1ten Seite zwei Energieklassen:
– Die Energieeffizienzklasse basierend auf den berechneten Primärenergiebedarf
– Die Wärmeschutzklasse beruhend auf den berechneten Wärmebedarf
Zudem sind auch die Kohlendioxid-Emissionen (CO2) im Energiepass aufgelistet. Die fünfte Seite des Energie-Zertifikates zeigt verschiedene Möglichkeiten für die energetische Sanierung auf.
Der Energiepass, oder Energieausweis, muss obligatorisch zur Baugenehmigung beigefügt werden, bei:
-sämtlichen Neubauten von Wohnbau
-Vergrößerung oder Modifikation von Wohnbau
-substantiellen Veränderungen von Wohnbau (die das energetische Verhalten von Wohngebäuden ändert)
-Besitzerwechsel oder Mieterwechsel von Wohnbau oder in einem Teil des Wohngebäudes, wenn die existierende Immobilie noch keinen Energiepass besitzt.