Sie wollen eine finanzielle Beteiligung an den Kosten die Energieberatung beantragen ?
Die Umweltverwaltung bietet Zuschüsse für Energieberatung an Privatpersonen für die Umsetzung der Energieinvestitionsprojekte.
Die Zuschüsse für Personen, die Investition in Energiesparmaßnahmen im Gebäudesektor unterstützt Verbesserungen der Energieeffizienz eines bestehenden Gebäudes.
Die Bestimmungen gelten für Investitionen und Dienstleistungen, für die vor dem 31. Dezember 2012 einschließlich eine Rechnung ausgestellt wurde.
Was sind die Voraussetzungen?
Daher gewährt der Staat im Rahmen der folgenden Projekte Finanzbeihilfen für die Energieberatung :
- Bau eines Niedrigenergiehauses/eines Passivhauses
- Energetische Sanierung eines bereits vorhandenen Hauses
- Installation technischer Anlagen zur Steigerung der Energieeffizienz
Die Energieberatung ist in folgenden Fällen fakultativ :
- im Rahmen der Errichtung eines Neubaus mit hoher Energieeffizienz
- im Zusammenhang mit der Installation von technischen Anlagen zur Steigerung der Energieeffizienz.
Die Energieberatung kann nur im Zusammenhang mit energetischen Sanierungsmaßnahmen oder der Errichtung eines Wohngebäudes finanziell gefördert werden.
Die operativen Verfahren für die Anwendung der Energieberatung Support
Die Anträge auf finanzielle Förderung sind jeweils bis zum 1. März des Jahres, das auf den Abschluss der Bauarbeiten folgt, an das Umweltamt zu richten. Bei Mehrfamilienhäusern ist ein einziger Antrag einzureichen.
Der Antrag auf eine Finanzbeihilfe zur Energieberatung setzt sich wie folgt zusammen:
- das eigentliche Antragsformular, das zur Feststellung der Identität des Antragstellers dient und der Behörde die Informationen über die beantragten Finanzbeihilfen liefert
- ein spezielles technisches Datenblatt ist beizufügen
- die entsprechenden Rechnungen für die beantragten Finanzbeihilfen mit Aufgliederung und Quittungsstempel oder separatem Zahlungsbeleg.
Tabelle der finanziellen Hilfen für die Energieberatung
Energieberatung – Technische Anlagen | Förderung | Höchstbetrag |
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Energieberatung – Technische Anlagen | Pauschal | 150 euro |
Energieberatung beim Bau eines „Niedrigenergiehauses“. | 70 euro / Stunde |
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Energieberatung beim Bau eines „Passivhauses“ | 70 euros / Stunde |
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Energieberatung bei der energietechnischen Modernisierung eines bereits vorhandenen Gebäudes | 70 euros / Stunde |
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Link : www.guichet.public.lu/