Sie wollen, um die Vorteile der staatliche Beihilfen für die Arbeit der Bau eines Niedrigenergiehaus / Passiv (Prime HOUSE) nehmen?
Die Verwaltung der Umwelt Zuschüsse der staatlichen Beihilfen für bestimmte Investitionen in Energiesparmaßnahmen. Diese Zuschüsse unterstützen den Bau von Hochenergieeffizienz in Wohnungen, mit besonderem Schwerpunkt auf so genannte Passivhäuser.
Um den rationellen Einsatz von Energie und die Erschließung erneuerbarer Energiequellen zu fördern, gewährt der Staat bis 31. Dezember 2012 eine Finanzbeihilfe, die „PRIMe HOUSE“, für Neubauten der Klasse A (Passivhaus) und B (Niedrigenergiehaus).
Die diesbezüglich förderungsfähige Fläche kann bis 200 m² für ein Einfamilienhaus und bis 120 m² für ein Mehrfamilienhaus betragen. Für darüber hinausgehende Flächen wird keine Förderung gewährt.
Was sind die Voraussetzungen ?
Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein, damit der Antrag zulässig ist :
Neue Wohngebäude müssen den im Terminplan mit den maximalen Energieverbrauchskennwerten für eine kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden festgelegten Mindestanforderungen in Sachen Energieeffizienz entsprechen.
Daten, an denen die neuen Wohngebäude den festgelegten Anforderungen in Sachen Energieeffizienz entsprechen müssen | Wärmeschutzklasse | Energieeffizienzklasse |
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1. Juli 2012 | C | B |
1. Januar 2015 | B | A |
1. Januar 2017 | A | A |
Jedem Antrag auf Baugenehmigung für den Bau eines neuen Wohngebäudes ist eine Berechnung der Energieeffizienz sowie ein Energiepass beizufügen, der Energieeffizienzklassen für Gebäude von A (beste Klasse) bis I (schlechteste Klasse) vorsieht.
Die Betriebsverfahren für staatliche Beihilfen
Der Antrag auf finanzielle Förderung beim Bau eines neuen Hauses mit hoher Energieeffizienz umfasst Folgendes :