Die staatlichen Beihilfen für die energetische Sanierung
Was sind die staatlichen Zuschüssen bei einer energetischen Sanierung? Wer hat Recht auf staatliche Beihilfen, auch Subventionen genannt, für eine energetische Sanierung?
Die Maßnahmen für energetische Renovierungen, die in unsere Energieberatung vorgeschlagen werden, werden von luxemburgischen Staat subventioniert.
Die staatlichen Zuschüssen für jede individuelle Maßnahme im Rahmen einer energetischen Sanierung, die in der thermischen Hülle des Gebäudes (Außenwand, Innenwand zu kalten Flächen, Decke über Kellerbereich und sonstige kalten Zonen, Fenstern, Heizungssystem, etc.) durchgeführt wurde, können angefragt werden. Der Betrag für die Beihilfen bei energetischer Sanierung hängt vom Effizienzstandard ab, in der sich das renovierte Element je nach Stärke der aufgetragenen Dämmung befindet.
Um von den staatlichen Beihilfen für die energetische Sanierung zu profitieren, müssen vier Bedingungen Erfüllt sein:
1. Eine Energieberatung nach der luxemburgischen Gesetzgebung.
2. Das Wohngebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein.
3. Die Energieberatung muss von einem vom Wirtschaftsministerium zugelassenen Energieberater erstellt werden.
4. Mindestens eine Sanierungsmaßnahme muss umgesetzt werden.
Das folgende Schema zeigt sämtliche mögliche Etappen im Rahmen unserer Energieberatung. Allerdings ist es nicht zwingend notwendig, dieses Schema strikt bis ins letzte Detail zu folgen, da es nach Ihrem Bedarf variieren kann.